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Humboldtbruder klein

Aus­lands­auf­ent­halt wäh­rend der Schulzeit

(indi­vi­du­el­ler Aus­tausch, Prak­ti­kum im Aus­land oder Gruppenaustausch)

Erstellt mit KI Bild­ge­ne­ra­tor Night­Cafè Stu­dio http://nightcafe.studio

Pla­nung

Ers­te Schrit­te – Vor­über­le­gun­gen und Beratung

Bei der erfolg­rei­chen Pla­nung eines Aus­lands­auf­ent­halts gilt es eini­ge inner- sowie außer­schu­li­sche Aspek­te zu beach­ten. Unse­re Schu­le tritt in die­sem Pla­nungs­pro­zess bera­tend auf. Unse­re Ansprech­part­ne­rin für den indi­vi­du­el­len Aus­lands­be­such, Frau Cas­pa­ry-Pan­nes, infor­miert in indi­vi­du­el­len Bera­tungs­ge­sprä­chen, stellt Kon­takt zu Schü­le­rin­nen und Schü­lern (und ggf. Eltern) her, die bereits eine Zeit im Aus­land ver­bracht und Erfah­run­gen gesam­melt haben. Nut­zen Sie die­se Erfah­run­gen von Jugend­li­chen und Eltern aus Ihrem unmit­tel­ba­ren Umfeld und kom­men Sie ins Gespräch.

Für Schü­ler­aus­tausch­pro­gram­me und Eras­mus plus ist Herr Rohe unser Ansprechpartner.

Um sich mit den viel­fäl­ti­gen Pro­gram­men ver­traut zu machen, emp­fiehlt es sich zudem im Vor­feld im Inter­net auf Sei­ten zu recher­chie­ren, die einen über­sicht­li­chen Ver­gleich der ver­schie­de­nen Ange­bo­te anbie­ten (https://www.schulministerium.nrw/landesprogramme-individueller-schueleraustausch). Soll ein Prak­ti­kum im Aus­land absol­viert wer­den, fin­den Sie hier wei­te­re Details https://www.schulministerium.nrw/praktika-im-ausland.

Eine wei­te­re gute Infor­ma­ti­ons­mög­lich­keit besteht im Besuch der Jugend­bil­dungs­mes­se JUBI (https://jugendbildungsmesse.de/messetermine/). Unse­re Schu­le bie­tet in jedem Schul­jahr eine Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung an. Beach­ten Sie hier­zu bit­te die Ter­mi­ne auf unse­rer Homepage.

Bit­te haben Sie Ver­ständ­nis dafür, dass wir kei­ne kon­kre­ten Emp­feh­lun­gen für Anbie­ter von kom­mer­zi­el­len Ange­bo­ten machen kön­nen. Die Ent­schei­dung selbst und die kon­kre­te Pla­nung blei­ben den Schü­le­rin­nen und Schü­lern sowie ihren Eltern überlassen.

Antrag­stel­lung bei der Schulleitung

Ist der Wunsch der Teil­nah­me an einem Aus­lands­auf­ent­halt in der Bera­tung durch die Schu­le, die Aus­lands­be­auf­trag­te Frau Cas­pa­ry-Pan­nes und die Mit­tel­stu­fen­ko­or­di­na­to­rin, Frau Mül­ler, abge­klärt, rei­chen die Eltern den Antrag auf Beur­lau­bung bei der Schul­lei­tung ein.

Die Kon­takt­auf­nah­me mit der Schul­lei­tung soll­te früh­zei­tig gesche­hen. Für einen Aus­lands­auf­ent­halt im ers­ten Halb­jahr der EF soll­te i.d.R. ein form­lo­ser Antrag auf Beur­lau­bung bis zum Ende des ers­ten Halb­jah­res der Klas­se 10 bei der Schul­lei­tung ein­ge­gan­gen sein. Für einen Auf­ent­halt im zwei­ten Halb­jahr der EF muss der Antrag Ende April des vor­he­ri­gen Schul­jah­res ein­ge­reicht wer­den, das gilt auch für einen län­ge­ren Auf­ent­halt. Die Schul­lei­tung kann Schü­le­rin­nen und Schü­ler für maxi­mal ein Jahr beur­lau­ben. Der Antrag soll­te Anga­ben zur geplan­ten Art und Dau­er des Auf­ent­halts sowie –falls mög­lich zum Gast­land- enthalten.

Ver­trags­ab­schluss und wei­te­re Verpflichtungen

Erst nach erfolg­ter Geneh­mi­gung des Antrags durch die Schu­le kann der end­gül­ti­ge Ver­trags­ab­schluss mit dem gewähl­ten Anbie­ter erfolgen.

Zeit­nah soll­ten dann der zukünf­ti­gen Jahr­gangs­stu­fen­lei­tung der EF fol­gen­de Daten über­mit­telt wer­den: genau­er Zeit­raum des Auf­ent­halts, genaue Daten der Orga­ni­sa­ti­on und der Gast­schu­le, ggf. Daten der Gast­el­tern, aktu­el­le Mail­adres­sen der Schü­le­rin­nen oder des Schü­lers und Eltern zur Erreichbarkeit.

Wird ein ganz­jäh­ri­ger Schü­ler­aus­tausch ange­strebt, sind die Schü­le­rin­nen und Schü­ler wäh­rend des Auf­ent­halts ver­pflich­tet, mit ihrer Schul- und Stu­fen­lei­tung in Kon­takt zu tre­ten, um not­wen­di­ge Unter­la­gen, wel­che die Kurs­wah­len für die Qua­li­fi­ka­ti­ons­pha­se betref­fen, frist­ge­recht einzureichen.

Bei einem Auf­ent­halt im ers­ten Halb­jahr der EF erfol­gen die Bera­tungs­ge­sprä­che (z.B. über die Kurs­wahl) mit der Stu­fen­lei­tung im zwei­ten Halb­jahr der Klas­se 10 bzw. nach der Rückkehr.

Bit­te beach­ten Sie, dass der in der Ein­füh­rungs­pha­se unter­rich­te­te Stoff rele­vant für die Qua­li­fi­ka­ti­ons­pha­se ist. Es ist dem­entspre­chend sinn­voll bestimm­te Fächer wie z.B. Mathe­ma­tik, Fremd­spra­chen und die poten­zi­el­len Leis­tungs­kurs­fä­cher auch an der Gast­schu­le zu wäh­len. Wei­te­re Unter­richts­in­hal­te gilt es sich eigen­stän­dig anzu­eig­nen, bei­spiels­wei­se indem sich die Schü­le­rin­nen und Schü­ler im Aus­land regel­mä­ßig Unter­richts­in­hal­te von ihren Mit­schü­le­rin­nen und Mit­schü­lern schi­cken las­sen.  Aus­län­di­sche Bil­dungs­nach­wei­se und Abschlüs­se kön­nen nicht aner­kannt wer­den. Eine Zusam­men­fas­sung des schul­recht­li­chen Rah­mens bie­tet das Merk­blatt zum Aus­lands­auf­ent­halt des Schul­mi­nis­te­ri­ums.(https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/230906_merkblatt_zum_auslandsaufenthalt.pdf)