Bei der erfolgreichen Planung eines Auslandsaufenthalts gilt es einige inner- sowie außerschulische Aspekte zu beachten. Unsere Schule tritt in diesem Planungsprozess beratend auf. Unsere Ansprechpartnerin für den individuellen Auslandsbesuch, Frau Caspary-Pannes, informiert in individuellen Beratungsgesprächen, stellt Kontakt zu Schülerinnen und Schülern (und ggf. Eltern) her, die bereits eine Zeit im Ausland verbracht und Erfahrungen gesammelt haben. Nutzen Sie diese Erfahrungen von Jugendlichen und Eltern aus Ihrem unmittelbaren Umfeld und kommen Sie ins Gespräch.
Für Schüleraustauschprogramme und Erasmus plus ist Herr Rohe unser Ansprechpartner.
Um sich mit den vielfältigen Programmen vertraut zu machen, empfiehlt es sich zudem im Vorfeld im Internet auf Seiten zu recherchieren, die einen übersichtlichen Vergleich der verschiedenen Angebote anbieten (https://www.schulministerium.nrw/landesprogramme-individueller-schueleraustausch). Soll ein Praktikum im Ausland absolviert werden, finden Sie hier weitere Details https://www.schulministerium.nrw/praktika-im-ausland.
Eine weitere gute Informationsmöglichkeit besteht im Besuch der Jugendbildungsmesse JUBI (https://jugendbildungsmesse.de/messetermine/). Unsere Schule bietet in jedem Schuljahr eine Informationsveranstaltung an. Beachten Sie hierzu bitte die Termine auf unserer Homepage.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine konkreten Empfehlungen für Anbieter von kommerziellen Angeboten machen können. Die Entscheidung selbst und die konkrete Planung bleiben den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern überlassen.
Ist der Wunsch der Teilnahme an einem Auslandsaufenthalt in der Beratung durch die Schule, die Auslandsbeauftragte Frau Caspary-Pannes und die Mittelstufenkoordinatorin, Frau Müller, abgeklärt, reichen die Eltern den Antrag auf Beurlaubung bei der Schulleitung ein.
Die Kontaktaufnahme mit der Schulleitung sollte frühzeitig geschehen. Für einen Auslandsaufenthalt im ersten Halbjahr der EF sollte i.d.R. ein formloser Antrag auf Beurlaubung bis zum Ende des ersten Halbjahres der Klasse 10 bei der Schulleitung eingegangen sein. Für einen Aufenthalt im zweiten Halbjahr der EF muss der Antrag Ende April des vorherigen Schuljahres eingereicht werden, das gilt auch für einen längeren Aufenthalt. Die Schulleitung kann Schülerinnen und Schüler für maximal ein Jahr beurlauben. Der Antrag sollte Angaben zur geplanten Art und Dauer des Aufenthalts sowie –falls möglich zum Gastland- enthalten.
Erst nach erfolgter Genehmigung des Antrags durch die Schule kann der endgültige Vertragsabschluss mit dem gewählten Anbieter erfolgen.
Zeitnah sollten dann der zukünftigen Jahrgangsstufenleitung der EF folgende Daten übermittelt werden: genauer Zeitraum des Aufenthalts, genaue Daten der Organisation und der Gastschule, ggf. Daten der Gasteltern, aktuelle Mailadressen der Schülerinnen oder des Schülers und Eltern zur Erreichbarkeit.
Wird ein ganzjähriger Schüleraustausch angestrebt, sind die Schülerinnen und Schüler während des Aufenthalts verpflichtet, mit ihrer Schul- und Stufenleitung in Kontakt zu treten, um notwendige Unterlagen, welche die Kurswahlen für die Qualifikationsphase betreffen, fristgerecht einzureichen.
Bei einem Aufenthalt im ersten Halbjahr der EF erfolgen die Beratungsgespräche (z.B. über die Kurswahl) mit der Stufenleitung im zweiten Halbjahr der Klasse 10 bzw. nach der Rückkehr.
Bitte beachten Sie, dass der in der Einführungsphase unterrichtete Stoff relevant für die Qualifikationsphase ist. Es ist dementsprechend sinnvoll bestimmte Fächer wie z.B. Mathematik, Fremdsprachen und die potenziellen Leistungskursfächer auch an der Gastschule zu wählen. Weitere Unterrichtsinhalte gilt es sich eigenständig anzueignen, beispielsweise indem sich die Schülerinnen und Schüler im Ausland regelmäßig Unterrichtsinhalte von ihren Mitschülerinnen und Mitschülern schicken lassen. Ausländische Bildungsnachweise und Abschlüsse können nicht anerkannt werden. Eine Zusammenfassung des schulrechtlichen Rahmens bietet das Merkblatt zum Auslandsaufenthalt des Schulministeriums.(https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/230906_merkblatt_zum_auslandsaufenthalt.pdf)