Falls Ihr Kind Krankheitssymptome zeigt, melden Sie sich bitte umgehend telefonisch im Sekretariat, um Ihr Kind krank zu melden. Für das weitere Vorgehen ist das Merkblatt „Erkältungssymptome – was ist zu tun?” hilfreich.
- Sollten die Erkältungssymptome erst während des Schultages auftreten, besteht eine Empfehlung, die Schülerin/den Schüler zur Beobachtung nach Hause zu schicken, dann ist von den Eltern das o.g. Verfahren anzuwenden. Solange alle Beteiligten Abstand halten, wo es möglich ist, eine Mund-Nase-Bedeckung tragen (FFP2-Masken schützen bei sachgerechter Nutzung auch die Person, die sie trägt!), die Hände vor Unterrichtsbeginn gründlich mit Seife gewaschen worden sind und der Unterrichtsraum angemessen gelüftet wird, ist in einem solchen Fall nicht von einer akuten Gefahrensituation auszugehen. Hier gilt es, das Recht auf Unterrichtteilnahme des Schülers/der Schülerin sorgfältig abzuwägen. Es gilt §43 (SchulG).
- Sollten typische COVID19-Symptome (Fieber, trockener Husten, Verlust von Geruchs- bzw. Geschmackssinn) auftreten (event. auch zusätzlich zu Erkältungssymptomen), besteht Handlungsbedarf. Der Schüler/die Schülerin ist sofort zum Sekretariat zu bringen (Abstand/ Maske). Dort wird er/sie isoliert. Die Eltern werden benachrichtigt und aufgefordert, ihr Kind umgehend von der Schule abzuholen. Die Schulleitung informiert sofort den Stadtdienst Gesundheit und veranlasst die weiteren Schritte.